Stand: 15.04.2024
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge der VB Fitness GmbH (Lebernstrasse 40, 2544 Bettlach), Betreiber der Studioreihe Gold’s Gym in der Schweiz, mit ihren Mitgliedern (nachfolgend «Gold’s Gym Schweiz»). Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Gold’s Gym Schweiz abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von Gold’s Gym Schweiz betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend: «Studios oder einzeln Studio») nach Massgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: «Vertragsdeckblatt») berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft mit Gold’s Gym Schweiz kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Sowohl Gold’s Gym Schweiz als auch das Mitglied können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag schriftlich oder per Email widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Gold’s Gym Schweiz speichert den Vertragstext und sendet dem Mitglied die Vertragsdokumente, einschliesslich des Vertragsdeckblatts, in der Bestätigung per E-Mail zu. Gold’s Gym Schweiz kann den Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.4. Member Badge
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch eine Member Badge , die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Der Badge begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.1.5. Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Massgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen und kann weitere Leistungen nach Massgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt in Anspruch nehmen. Gold’s Gym Schweiz ist berechtigt, einzelne unter der Marke „Gold’s Gym Schweiz“ betriebene Studios pro Monat bis zu 2 Tage innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern; Gold’s Gym Schweiz wird die Zeit und Dauer der Sperrung auf der „Gold’s Gym Schweiz“-Website mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben. Aufgrund einer betriebsnotwendigen Schliessung und/oder Angebots- oder Betriebszeitenänderung entsteht dem Mitglied kein Anspruch auf Rückvergütung des im Voraus geleisteten Mitgliedsbeitrages oder auf eine kostenlose Verlängerung des Vertrages.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3. Zutritt nur mit Member Badge
Durch den Member Badge erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Mitnahme der Member Badge ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.
2.4. Hausordnung
Gold’s Gym Schweiz ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart wurde.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit der Member Badge
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Member Badge zu sorgen. Einen Verlust der Member Badge hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der Member Badge gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
3.2. Gebühr bei Ausstellung der Member Badge / Ersatz- Member Badge
Für die Ausstellung der Member Badge bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung der Member Badge bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder einer durch das Mitglied verschuldeten Beschädigung wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr für eine Ersatz- Member Badge fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Der alte Member Badge verliert mit der Aktivierung der Ersatz- Member Badge ihre Gültigkeit.
3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.3.1. Das Mitglied ist verpflichtet, Gold’s Gym Schweiz bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Gold’s Gym Schweiz (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E- Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.3.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail- Adresse, Bankverbindung etc., Gold’s Gym Schweiz unverzüglich mitzuteilen.
3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der Member Badge / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei Gold’s Gym Schweiz ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Member Badge ausschliesslich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass die Member Badge nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied Gold’s Gym Schweiz ein Foto von sich zur Verfügung, welches von Gold’s Gym Schweiz gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich Gold’s Gym Schweiz vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
3.5. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Das Mitglied ist zur Bezahlung des auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarten Mitgliedsbeitrages verpflichtet, unabhängig von der effektiven Nutzung des Leistungsangebots von Gold’s Gym Schweiz.
4.1.2 Entscheidet sich das Mitglied für die Vorauszahlung des Mitgliedsbeitrages, wird die Vorauszahlung am Tag des Zustandekommens des Mitgliedsvertrages ohne weiteres zur Zahlung fällig.
4.1.3 Entscheidet sich das Mitglied für die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Form von monatlichen Beiträgen, werden diese jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig, sofern im Mitgliedsvertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind. Der anteilsmässige Beitrag für den ersten Kalendermonat wird am Tag des Zustandekommens des Mitgliedsvertrages ohne Weiteres zur Zahlung durch das Mitglied fällig. Der anteilsmässige Beitrag für den letzten Kalendermonat der vereinbarten Mindestvertragsdauer kann bereits mit dem Beitrag des Vormonats zur Zahlung durch das Mitglied fällig gestellt werden.
4.1.4 Weitere im Mitgliedsvertrag vereinbarte einmalige Beiträge, wie beispielsweise die Aktivierungsgebühr für die Membe Badge, werden am Tag des Zustandekommens des Mitgliedsvertrages ohne Weiteres zur Zahlung fällig.
4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist Gold’s Gym Schweiz berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Mehrwertsteuersatz beschränkt. Gold’s Gym Schweiz wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Schriftform oder per Email ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam, frühestens zum Zeitpunkt der Mehrwertsteuererhöhung.
4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Mehrwertsteuer ermässigt, ermässigt sich der auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermässigung tritt mit der Herabsetzung der Mehrwertsteuer ein.
4.2.3 Darüber hinaus sind Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge jederzeit möglich. Das Mitglied schuldet den neuen erhöhten Mitgliedsbeitrag jeweils ab dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung, wenn die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge von Gold’s Gym Schweiz spätestens in der Mitteilung der Kündigungsmöglichkeit nach Ziffer 5.1 vor dem Ablauf der Mindestvertragsbindung angekündigt wurde. Sofern der Mitgliedsbeitrag im Laufe der Mindestvertragsbindung geändert werden soll, ist dies mit Ausnahme der Regelungen unter Ziffer 4.2.1 und Ziffer 4.2.2 nur möglich, wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind.
4.3. Zahlungsverzug
4.3.1. Befindet sich das Mitglied im Verzug mit der Zahlung, behält Gold’s Gym Schweiz sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn der Verzug vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch ein weiterer Schaden sofern Gold’s Gym Schweiz einen grösseren Schaden erlitten hat, als durch die Verzugszinsen vergütet sind und das Mitglied nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last fällt.
4.3.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied schuldhaft trotz Mahnung unter Ansetzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen mit der Zahlung eines Betrags, der zumindest der Höhe von zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist Gold’s Gym berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / SISTIERUNG
5.1. Mindestvertragsdauer / Kündigung
Als Vertragsdauer gilt die im Mitgliedsvertrag vereinbarte Mindestvertragsdauer. Der Mitgliedsvertrag kann erstmals zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer unter Einhaltung der auf dem Vertragsdeckblatt angegebenen Kündigungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht durch Gold’s Gym Schweiz oder das Mitglied gekündigt, verlängert er sich jeweils um eine weitere Mindestvertragsdauer. Eine Kündigung ist dann jeweils zum Ablauf der weiteren Mindestvertragsdauer unter Einhaltung der angegebenen Kündigungsfrist zulässig.
5.2. Ausserordentliche Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.5.3. Sistierung des Vertrages
5.3.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur sistieren, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. sistiert werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat sistieren.
5.3.2. Die beabsichtigte Sistierung ist Gold’s Gym Schweiz mindestens fünf Arbeitstage vor dem Beginn der Sistierung durch das Mitglied gemäss Ziffer 5.5. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Sistierung muss an einem Montag beginnen und kann nur für volle Wochen beansprucht werden.
5.3.3. Für die Dauer der Sistierung ist das Mitglied von der Zahlung der im Sistierungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von Gold’s Gym Schweiz nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Sistierung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Sistierung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes: (1) Im Falle einer Sistierung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag nach Ablauf der Sistierung zunächst mit der darüber hinausgehenden, noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt. (2) Im Falle einer Sistierung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag nach Ablauf der Sistierung zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.3.4. Ein Anspruch auf Sistierung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Gold’s Gym Schweiz zu einer ausserordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
5.4. Anspruch auf Zeitgutschrift bei Trainingsunfähigkeit
5.4.1. Sofern das Mitglied aus wichtigem Grund trainingsunfähig wird und die Verhinderung am Training zusammenhängend mindestens zwei Wochen gedauert hat, wird ihm auf Antrag und unter Vorlage durch geeignete Nachweise der Verhinderung eine Zeitgutschrift in Höhe der Verhinderungsdauer gewährt. Die Zeitgutschrift wird bei einer Beendigung des Mitgliedsvertrages nach dem Ende der Mindestvertragsdauer gewährt. Im Falle einer Vertragsverlängerung wird die Zeitgutschrift zu Beginn der Vertragsverlängerung gewährt und dadurch verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung um die Dauer der Zeitgutschrift auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
Zeitgutschriften werden insbesondere in den folgenden Fällen gewährt:
5.4.2. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Mitgliedsbeiträge wird bei einer Trainingsunfähigkeit im Sinne der Ziffer 5.4.1. ausdrücklich ausgeschlossen.
5.5. Erklärung der Kündigung, Anzeige der Sistierung oder Beantragung einer Zeitgutschrift durch das Mitglied
5.5.1. Jede Kündigung, beabsichtigte Sistierung oder die Beantragung einer Zeitgutschrift durch das Mitglied ist schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.
5.5.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist durch das Mitglied gegenüber VB – Fitness GmbH Gold’s Gym Schweiz, Lebernstrasse 40, 2544 Bettlach, per Post oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse [email protected] zu erklären bzw. bekanntzugeben.
6. HAFTUNG VON GOLD’S GYM SCHWEIZ
6.1. Die Benutzung eines Studios von Gold’s Gym Schweiz, insbesondere diejenige der Trainingsgeräte oder die Teilnahme an Kursen, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Mitglieds. Soweit gesetzlich zulässig wird jede Haftung von Gold’s Gym Schweiz für direkte oder indirekte Schäden ausdrücklich wegbedungen. Im Weiteren haftet Gold’s Gym Schweiz gegenüber dem Mitglied nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Kreditkarten, Kleidern, Member-Card etc. Der Abschluss einer geeigneten Versicherung ist Sache des Mitglieds.
6.2. Das Mitglied haftet gegenüber Gold’s Gym Schweiz für Schäden, wenn der Schaden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäss Verbraucherstreitbeilegung
Gold’s Gym Schweiz ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur aussergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen erwachsen. Die OS- Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
7.2. Änderungen dieser AGB
Gold’s Gym Schweiz ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft auf nachstehende Weise zu ändern, sofern sich diese Änderungen nicht auf die wesentlichen Bestandteile der Mitgliedschaft beziehen (z.B. Änderung des Mitgliedsbeitrages und des Leistungsumfangs) Die Änderungen werden wirksam, wenn Gold’s Gym Schweiz auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
7.3. Verrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Gold’s Gym Schweiz aufrechnen.
7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
7.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.
7.6 Datenschutz / Videoüberwachung
7.6.1 Das Mitglied ist damit einverstanden, dass seine Daten im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung des Mitgliedsvertrages unter Beachtung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen an Gold’s Gym Schweiz Unternehmen sowie an externe Dienstleister weitergegeben werden dürfen. Zudem ist die Weitergabe der Daten auf Grund gesetzlicher Vorschriften an die Strafverfolgungsbehörden oder wenn eine Weitergabe zur Wahrung und Durchsetzung berechtigter Interessen von Gold’s Gym Schweiz notwendig ist, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, zulässig.
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainingsbereich in einzelnen von Gold’s Gym Schweiz betriebenen Fitnessstudios zur Sicherstellung der Qualitop-Zertifizierung teilweise mit Kameras überwacht wird. Es wird im Studio mittels Schildern auf das Vorhandensein von Kameras hingewiesen. Für genauere Infos bezüglich überwachten Trainingsbereichen kann sich das Mitglied bei unserem Studiopersonal informieren.
7.7 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bettlach.
7.8. Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersteht unter Ausschluss des Wiener Kaufrecht und Bestimmungen des Internationalen Privatrechts dem Recht des Staates Schweiz.